Unsere AGB's

I. Allgemeines
 
(1) Für alle Verträge sind ausschließlich die folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sind einem Kaufmann die AGB nicht zusammen mit dem Angebot zugegangen oder sind sie ihm nicht auf andere Art und Weise zur Kenntnis gebracht worden, so finden die AGB dennoch Anwendung, wenn der Kaufmann die AGB aus früherer Geschäftsverbindung und abgewickelten Geschäften kannte oder hätte kennen müssen.
(2) Bei Online-Kauf, kann die mangelfrei gelieferte Ware nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von 14 Tagen in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben werden.
(3) Alle Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine Vereinbarung, durch die diese Schriftformklausel abbedungen werden soll, bedarf ihrerseits der Schriftform.

II. Angebote und Vertragsschluß
 
(l) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Zeichnungen in Prospekten, Werbeschriften, Verzeichnissen etc. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits  ausgelieferten Produkten/Waren vorzunehmen. Geringfügige Änderungen in Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt.
(3) Ein Angebot des Käufers gilt erst dann als angenommen, wenn wir das Angebot schriftlich bestätigt haben.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

(l) Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Unsere Rechnungen sind zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Wir gewähren 2 % Skonto bei Vorauszahlung, Nachnahme oder Bankeinzug; eine Skontogewährung hat zur Voraussetzung daß alle früheren Forderungen ausgeglichen sind. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Forderungen werden nach Verzug auch ohne gesonderte Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verzinst. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

IV. Aufrechungs- und Leistungsverweigerungsrecht
 
Der Käufer hat ein Aufrechnungs- und Leistungsverweigerungsrecht nur bezüglich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

V. Lieferungen und Abnahme
 
(l) Lieferfristen und -termine werden von uns bestmöglichst eingehalten. Kommen wir mit Lieferfristen in Rückstand, so ist der Käufer zur Geltendmachung der ihm dann zustehenden Rechte erst berechtigt, wenn er uns mit einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen in Verzug gesetzt hat.
(2) Lieferverzug berechtigt den Käufer nur insoweit zu Schadensersatzansprüchen, als der Eintritt des Lieferverzuges auf  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruht. Im übrigen ist der Verzugsschaden begrenzt auf 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung.
(3) Kommt der Käufer mit der Annahme einer Lieferung oder Teillieferung oder bei Druckaufträgen auf Abruf mit der Zahlung oder der Abnahme in Verzug, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern und im ganzen in Rechnung zu stellen oder aber über die Ware anderweitig zu verfügen. Als Mindestverzugsschaden im Wege der vereinfachten Annahmeverzugsschadensberechnung sind wir berechtigt - ohne besonderen Nachweis - 10 % des Wertes der Ware, mit dem der Käufer in Annahmeverzug geraten ist, zu verlangen. Dem Käufer bleibt es unbenommen für einen niedrigeren Schaden oder dafür, daß kein Schaden entstanden ist den Nachweis zu führen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Annahmeverzuges.

VI. Druckaufträge
 
(1) Die Kosten für bestellte Reinzeichnungen und sonstige Druckunterlagen, sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
(2) Korrekturabzüge über den ersten Abzug hinaus werden nur auf besondere Bestellung geliefert. Gibt der Kunde einen Korrekturabzug nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang zurück, so gilt die Genehmigung für den Druck als erteilt.

VII. Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei zu vertretender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, der vorgenannten Verpflichtungen und bei unberechtigten Verfügungen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur, - falls nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - wenn wir diesen ausdrücklich erklären. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(2) Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen
und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderung unsere Ansprüche um mehr als 20 %, so werden wir die überschüssigen Sicherheiten freigeben. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er, sobald er gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstößt, seinem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. In diesem Fall dürfen auch wir eine solche Anzeige vornehmen.
Hierzu hat der Käufer uns alle notwendigen Angaben wie Namen und Anschrift der Abnehmer zu übergeben. Falls wir die Vorbehaltsware nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen zurücknehmen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens zu dem vereinbarten Lieferpreis. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

(l) Wir gewährleisten, daß unsere Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Mängelrügen sind in jedem Falle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang schriftlich zu erheben. Nicht sofort erkennbare, erst bei oder nach der Verarbeitung ersichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung - spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen - schriftlich zu rügen. Auf die Untersuchungspflicht gem. § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung bzw. Übergabe verliert der Käufer jedes Recht auf Gewährleistung.
(2) Bei begründeter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben oder Ersatz liefern. Soweit die Behebung des Mangels oder die Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Die aufgrund begründeter Mängelrüge nachzubearbeitende oder ersetzte Ware ist unfrei an uns zurückzusenden. Hat der Käufer die beanstandete Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten im Falle einer notwendigen Rücksendung.
(4) Wir haften nur für die Mangelfreiheit unserer Originalware. Werden an der Ware Veränderungen gleich welcher Art vorgenommen, so sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen; es sei denn, die Veränderungen stehen einwandfrei feststellbar in keinem Zusammenhang mit dem Mangel.
(5) Wenn wir den Käufer außerhalb unserer Vertragsleistung beraten haben, haften wir für die Funktionsfähigkeit und Eignung der Ware nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
(6) Bei Abrufaufträgen läuft die Gewährleistungsfrist mit Abruf der ersten Lieferung, da die Ware für den Kunden eingelagert wird.
(7) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
(8) Wir verwenden für unsere Produkte ausschließlich lebensmittelunbedenkliche Druckfarben. Aufgrund der oftmals hohen Farbintensität auf dem weichen Material kann ein geringer Abrieb der Druckfarbe nicht vermieden werden.

IX. Haftung

(1) Ersatzansprüche jeder Art z. B. auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung werden auf den zum Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das dreifache des Bestellwertes der von der Pflichtverletzung betroffenen Menge übersteigen, werden in keinem Falle ersetzt. Hält der Käufer den Eintritt eines höheren Schadens für möglich, so bedarf es für den Ersatz des weitergehenden Schadens einer besonderen Vereinbarung.
(2) Diese Regelung gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Sie gilt jedoch nicht, wenn unsere Organe vorsätzlich gehandelt haben.
(3) Bei Abruftätigkeiten lagern wir die Ware für den Kunden ein. Die Haftung beschränkt sich dann für sämtliche Haftungsfälle auf diejenige Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hausen bei Würzburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Gesellschaft in Hausen bei Würzburg.

XI. Rechtsanwalt und Teilnichtigkeit

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XII. Servicepauschale

Das Netto-Mindestbestellvolumen beträgt 50 Euro. Ab einem Warenwert von Euro 300,00 bestellen Sie in Deutschland, Österreich und Belgien versandkostenfrei. In den restlichen europäischen Ländern bestellen Sie ab einem Warenwert von Euro 500,00 versandkostenfrei. Darunter verrechnen wir Liefer- und Versandkosten von einmalig Euro 5,00 pro Auftrag.